Politiker kommen und gehen, Der Fürst jedoch bleibt in der Erbmonarchie Fürstentum Liechtenstein. Im Fürstentum gibt es im Gegensatz zu den anderen europäischen Staaten keine Notstandsgesetzgebung. Somit kann die Regierung auch keine Eigentumsrechtlichen Einschränkungen vornehmen. Nur wenige Staaten können heute von sich sagen, dass sie schuldenfrei sind. Liechtenstein ist einer davon. Eine Staatsverschuldung gibt es nicht und hohe Reserven, herbeigeführt durch die Haushaltsdisziplin des Staats, sorgen für eine grosse Kapitalkraft der öffentlichen Hand. Politische Kontinuität, Beständigkeit von Sozial-, Rechts- und Wirtschaftsordnung, eine liberale Wirtschaftspolitik und der Schweizer Franken als gesetzliches Zahlungsmittel sorgen für Stabilität.
Keine Steuerbelastung auf Fondsebene
Liechtensteinische Investmentfonds (Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere, OGAW bzw. UCITS, und alternative Investmentfonds, AIF) unterliegen selbst keiner Steuerpflicht. Es fallen somit auf Ebene des Investmentfonds (Erträge aus Dividenden und Zinsen, Kursgewinne) keine Kapitalertragsteuern, Körperschaftssteuern an. Sämtliche Erträge werden der Wiederanlage zugeführt was einen Zinseszinseffekt bedeutet.
Auf Ebene des einzelnen Anlegers besteht gegebenenfalls eine eigenständige Steuerpflicht gemäss dessen Domizilierung.
In Deutschland wird auf Fondsebene und beim Investor besteuert, ein Steuerabzug (Fondsebene) in Höhe von 15 Prozent des Kapitalertrags nach § 7 Abs. 1 InvStG. Die s.g. Vorabpauschale ist eine Steuer auf nicht realisierte Gewinne.
Sicherheit in unsicheren Zeiten: Sachwert Fonds im Fürstentum Liechtenstein
(Mindestzeichnungssumme 5.000,00 Euro pro Fond)
Der Anlegerschutz nimmt nach den Bestimmungen des liechtensteinischen Fonds-Rechtes einen hohen Stellenwert ein. Die Geschäftstätigkeit der Verwaltungsgesellschaften wird laufend durch die staatliche Aufsichtsbehörde und die gesetzliche, von der FMA zu bewilligende, Revisionsgesellschaft überprüft. Durch seine Mitgliedschaft zum europäischen Wirtschaftsraum (EWR) hat Liechtenstein für die Fonds (Investmentunternehmen) einen in jeder Hinsicht unbürokratischen und diskriminierungsfreien Zugang zum europäischen Markt geschaffen. Hier haftet Ihr Vermögen weder für Banken noch EU Staaten.
Warum Sachwert Fonds im F.L ?
Die EU-Kommission befasst sich mit einem Verbot der Rückgabe von Fondsanteilen. Grund sind Empfehlungen des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken. So soll verhindert werden, dass bei einer Finanzkrise massenhafte Anteilsrückgaben den Crash verstärken.
Fonds im Fürstentum Liechtenstein mit der Möglichkeit einer Direktzeichnung und Betreuung durch die Portfolioverwaltung der Fondsgruppe entgeht man möglichen Vermögensbeschränkungen der EU bzw. nationalen Behörden. Die erfundene Steuer Vorabpauschale welche nicht realisierte Gewinne besteuert findet keine Anwendung.
Das internationale Währungssystem gerät aus den Fugen. Sämtliche Staaten erhöhen ihre Schulden sowie ihre Geldmengen, ohne dass ein entsprechendes reales Gut bzw. reales Wirtschaftswachstum gegeben ist. Je mehr ungedecktes Geld in die Wirtschaft gepumpt wird, desto mehr verliert es an Wert. Die Zentralbanken und Regierungen, welche die wichtigsten Währungen vertreten, werden im Zuge der wachsenden Staatsverschuldung wesentliche Verluste der Kaufkraft ihrer Währungen in Kauf nehmen müssen. Es sind Währungen auf dem Weg in die Wertlosigkeit. Von dieser Geldentwertung sind nicht zuletzt auch die Anleger betroffen.
Fonds sind Sondervermögen nach liechtensteinischem Recht
Dadurch ist das Sondervermögen vor dem Zugriff der involvierten Gesellschaften selbst oder ihrer Gläubiger (auch im Insolvenzfall) geschützt. Der Wert des Sondervermögens entspricht immer der Summe der mit dem aktuellen Rücknahmepreis bewerteten Fondsanteile.
Die Vermögensverwaltung steuert die Anlagepolitik des Sondervermögens, indem sie Käufe und Verkäufe initiiert. Sie hat jedoch keinen unmittelbaren Zugriff auf die Vermögensgegenstände. Ihre Kauf- und Verkaufsaufträge teilt sie der Depotbank des Sondervermögens mit, die dann die Aufträge aus dem Sondervermögen durchführt.
Unsere Portfolioempfehlung zur Vermögenssicherung:
Fonds für physische Edelmetalle – Einlagerung von Gold, Silber und hochwertigen Metallen im Zollfrei Lager Liechtenstein. Der Fonds wurde im Jahr 2009 errichtet und bietet eine physische Sachauslage an. Sie können also das Metall sich aushändigen lassen und bei Bedarf beim nächsten Goldhändler gegen Franken eintauschen.
Fonds für Minenbeteiligungen – Der Turbo bei steigenden Edelmetallpreisen. Wenn Gold 10% steigt, steigen Minengesellschaften zwischen 20 – 30 Prozent so die Erfahrungen der Vergangenheit. Der Fonds wurde im Jahr 2009 errichtet. Die Anteile können jederzeit in einen anderen Fonds getauscht werden.
Fonds für Bioenergieanlagen – Hier werden ständige Erträge z.B. aus Biogasanlagen und festverzinsliche Anlagen mit Sachwert-Sicherheit erwirtschaftet. Der Fonds wurde im Jahr 2014 errichtet. Die Anteile können jederzeit in einen anderen Fonds getauscht werden.
Sämtliche Fonds finden Sie in unserem Handbuch mit den jährlichen Kursentwicklungen bzw. Renditen mit jährlicher Aufschlüsselung. Jeder Fond ist ein eigenständiges Unternehmen bzw. Rechtspersönlichkeit.
– Es können insgesamt 8 Sachwert Fonds inc. einem Dachfonds gezeichnet werden – Der Transfer von Anteilen bzw. der Wechsel zu einem anderen Fonds innerhalb der Fondsgruppe ist jederzeit möglich –
Fondsdaten, Erfolgsrechnungen, Anteilspreise sind immer einsehbar.
Haben Sie weitere Fragen und/oder wünschen Sie ein unverbindliches Gespräch mit uns oder direkt im Fürstentum Liechtenstein in der Portfolioverwaltung zur Beratung bzw. Zeichnung? Bitte teilen Sie uns Ihren Namen, Telefonnummer bzw. senden Sie uns eine Pass- oder Ausweiskopie.
Informationen zu den Fonds dürfen nur auf Anfrage und nicht proaktiv zur Verfügung gestellt werden. Die einzige Möglichkeit von der Sicherheit und Direkteinzahlung ohne Bankdepot des Finanzplatzes zu profitieren sind die von uns repräsentierte Fond Liechtenstein. Eine sichere Geldanlage in Liechtenstein auch für den Kleinsparer !
Besonderes / Nachweise
Einzahlung / Zeichnung über Treuhänder möglich
Passkopie beglaubigt
Adressnachweis
Keine Personen mit Wohnsitz / Nationalität USA
In der Rubrik Publikationen finden Sie unser Handbuch, in dem sämtliche Fonds mit den Daten, Wertentwicklungen beschrieben sind.