Die AG aus der Blockchain, auf Tokenbasis
Die Token sind die Inhaberaktien der Gegenwart. Die Registrierung der Token sind nicht an Namen gebunden sondern nur an eine Cryptoadresse. Diese neue Unternehmensform verursacht keine Folgekosten. Für die Registrierung brauchen wir somit nur den gewünschten Namen und keine persönlichen Angaben bzw. Nachweise. Die Token sind nicht veränderbar bzw. nicht zu löschen. Ohne besondere Wünsche erstellen wir 100.000 Token (Aktien) des gewünschten Namens die wir in einer Tokenwallet übergeben. Auf Wunsch sind bis zu 100 Mio. Token möglich.
In der Rubrik Publikationen finden Sie unser Handbuch, in der wir auch unsere eigene Aktiengesellschaft in der Blockchain illustriert haben. Bafinrichtlinien, Tools für Zahlungsverkehr, sowie auf Tokenbasis erstellte Unternehmen haben wir aufgelistet.
Digitalcompany (AG) based Seychellen
Mit der Digitalcompany haben wir die offshore IBC neu erfunden und in das digitale Zeitalter transformiert. Die Seychellen sind Mitglied im Commonwealth of Nations was durch den Brexit aufgewertet wurde und auch eine glänzende Zukunft für die 54 Mitgliedsstaaten unter Führung von Groß Britannien erwarten lässt. Nebenbei ist es auch das preisgünstigste verfügbare Offshore-Domizil mit einer auf Privatsphäre bedachten Gesetzgebung . Wir haben hier eine typische Digitalcompany als Beispiel verlinkt die weiterhin ohne besondere Auflagen geführt werden kann. Empfehlenswert ist auch der Zahlungsabwickler Coinpay, der auch im Torbrowser arbeitet. Das besondere ist ein integriertes Pos Terminal sowie die „$PayByName“ Funktion. Geldbörse mit automatischer Weiterleitung an Wallets für ca. 1.800 Cryptowährungen. Dieser Abwickler wird auch für Shops im Deep Web mit Oniondomain genutzt.
Auf Wunsch richtet unser Dienstleister zusätzlich Euroibankonto, UK Konto, US Konto usw. ein. Weiteres sowie Auszugskopien finden Sie hierzu in unserem Handbuch. Grundsätzlich findet Fatca, AIA keine Anwendung.
In der Rubrik Publikationen finden Sie ein ausführliches Handbuch.
Firmengründung / Wohnsitz in Paraguay
Das Firmenregister in Paraguay ist für Dritte nicht einsehbar sofern diese nicht Ihre Steuernummer besitzen. Daueraufenthaltsgenehmigung, Cedula (Ausweis) ist jedoch erforderlich sollten Sie die Position des Direktors ausüben wollen. Auch ist ein Steuerberater für die Buchhaltung und monatlichen Finanzamtsanmeldungen zwingend erforderlich.
Für Einzelunternehmer die weltweit tätig sind, die Tätigkeiten ohne Steuernummer und bürokratische Übungen ausführen können, eignet sich Paraguay optimal als Sitz oder Homebase. In Paraguay kann Privatsphäre und Freiheit im „Gewerblichen“ Bereich noch aktiv gelebt werden. Der optimale Vermögensschutz ist in Verbindung mit dem Fürstentum Liechtenstein erreicht.
In der Rubrik Publikationen finden Sie ausführliche Handbücher.
Belize IBC (Aktiengesellschaft)
Allerdings sind auch die Einschränkungen zu berücksichtigen. So kann eine IBC z.B. nicht als Eigentümer von Immobilien vor Ort auftreten. Auch die Gründung von Banken und Versicherungen ist nicht möglich, da andere Offshore Standorte schon viele Betrugsfälle damit beklagen mussten. Geschäfte mit einheimischen Bürgern und Residenten sind verboten!
Eine IBC kann unter beliebigem Namen außer Assecurance, Insurance, Imperial, Municipal, Chamber of Commerce, Chartered, Building Society und Royal eingetragen werden.
In der Rubrik Publikationen finden Sie ein ausführliches Handbuch.
Die beschränkte Haftung der Gesellschaften muss durch die Zusätze GmbH, AG, SE, Ltd., Inc., SA, oder entsprechende Abkürzungen in beliebiger Sprache zum Ausdruck kommen.