Die Aufenthaltsbewilligung (B) ist für die Wohnsitznahme ohne Erwerbstätigkeit im Fürstentum Liechtenstein, also Rentner, Pensionär bzw. vermögende Privatpersonen, Erwerbstätigkeit im Ausland. Die Aufenthaltsbewilligung (B) wird direkt von der Regierung vergeben. Eine Berechtigung für Sozialleistungen des Fürstentums Liechtenstein ist ausgeschlossen.
Auswanderung nach oder Einwanderung in das Fürstentum Liechtenstein ist nur einem kleinen Personenkreis vorbehalten und wie Monaco ein Refugium für vermögende Privatpersonen. Im Fürstentum verfolgt man eine sehr restriktive Politik was Zuwanderung betrifft. Grundsätzlich erhalten nur Personen mit entsprechendem wirtschaftlichem Fundament eine Aufenthaltsbewilligung B.
Diese Stabilitätsoase ohne Kriminalität und ethnischen Problemen ist auch steuerlich und Hinsichtlich Bürokratie ein Lichtblick.